Warum „mehr Gehalt“ oft nicht weiterhilft
Viele Unternehmer kennen die Situation:
Ein wichtiger Mitarbeiter spricht das Thema Vergütung an. Sie möchten Leistung anerkennen aber wissen auch, was eine klassische Gehaltserhöhung bedeutet.
Es wird teuer.
300 Euro mehr Brutto kosten inklusive Abgaben schnell rund 363 Euro.
Es kommt wenig an.
Beim Mitarbeiter bleiben nach Steuern und Sozialabgaben häufig nur etwa 156 Euro.
Der Effekt verpufft.
Nur 43 % jeder Gehaltserhöhung kommen beim Mitarbeiter an.
Vermeiden Sie Kündigungen.
Die 50 € Sachbezug sind nur die Oberfläche.
Der wirkliche Wert sind die 30.000 €, die Sie bei jeder vermiedenen Kündigung sparen.
Ein qualifizierter Mitarbeiter, der kündigt, kostet Ihr Unternehmen je nach Position zwischen 30 % und 200 % eines Jahresgehalts — durch Recruiting, Einarbeitung, Produktivitätsverlust und mitgenommenes Know-how.
Eine einzige vermiedene Kündigung deckt oft die Benefits-Investition für das gesamte Jahr — für Ihre komplette Belegschaft.
Benefits wirken genau an dieser Stelle: Sie schaffen emotionale Bindung statt rein monetärer Abhängigkeit. Ein Mitarbeiter, der spürt, dass an ihn gedacht wird, bleibt auch dann, wenn der Wettbewerber 200 € mehr auf dem Brutto-Schein anbietet.
Was wir konkret für Ihre Arbeitgeber‒Marke tun
≈ 30.000 €
durchschnittliche Kosten einer Nachbesetzung im Mittelstand
2 – 3 ×
mehr qualifizierte Bewerbungen bei sichtbarem Benefit-Paket
bis 40 %
geringere Fluktuation in Unternehmen mit strukturierten Benefits-Programmen
Was in Ihrem Benefits-System drin sein kann
Über 30 steuer- und sozialversicherungsfreie oder pauschal begünstigte Bausteine — wir kombinieren daraus ein Paket, das zu Ihrer Belegschaft und Ihrem Budget passt.
STEUER- & SV-FREI
Sachbezug 50 € / Monat
600 € / Jahr
Der Klassiker: monatliche Gutscheinkarte für Einzelhandel, Tanken oder Einkauf. 100 % steuer- und sozialversicherungsfrei. Muss zweckgebunden als Sachleistung gewährt werden und darf nicht in Bargeld auszahlbar sein. Wichtig: Das Zusätzlichkeitserfordernis ist zwingend zu beachten.
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG
STEUER- & SV-FREI
Essenszuschuss
7,67 € / Arbeitstag
bis 1.840 € / Jahr
Arbeitgeber-Zuschuss zu Mittagessen oder Lebensmittel-Einkauf. Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag als steuerbegünstigter Benefit (Sachbezugswert 4,40 € + max. 3,27 € steuerfreier Zuschuss). Die Abwicklung erfolgt rechtssicher per digitalem Beleg-Upload via App. Der Gesamtwert wurde für 2026 von 7,23 € auf 7,67 € angepasst.
R 8.1 Abs. 7 LStR
STEUER- & SV-FREI
Aufmerksamkeiten
bis 180 € / Jahr
Sachgeschenke bis zu 60 € (inkl. USt) zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt oder Dienstjubiläum. Die Leistung ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei und kann drei mal pro Jahr bei unterschiedlichen Anlässen gewährt werden. Eine klassische Wertschätzungs-Geste mit System für besondere Momente.
R 19.6 LStR
STEUER- & SV-FREI
Kita-Zuschuss
unbegrenzt
Steuerfreie Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Der Benefit ist der Höhe nach unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist der Nachweis durch den Gebührenbescheid der Einrichtung sowie die Zusätzlichkeit zum Gehalt. Ein echter Gamechanger für junge Eltern im Team.
§ 3 Nr. 33 EStG
25 % PAUSCHAL
Erholungsbeihilfe
156 € / Jahr + Familie
Jährliche Beihilfe für Erholungszwecke. Bis zu 156 € für Mitarbeiter, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind. Die Leistung wird vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert und ist dadurch komplett sozialversicherungsfrei. Die Zweckbindung muss dokumentiert sein – typischerweise durch zeitnahen Urlaubsantritt.
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG
25 % PAUSCHAL
Internetpauschale
bis 600 € / Jahr
Bis zu 50 € pro Monat als Zuschuss für die private Internetnutzung. Die Pauschale wird vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert und ist dadurch komplett sozialversicherungsfrei. Ein Einzelnachweis der Kosten ist nicht erforderlich – die einmalige Erklärung des Mitarbeiters über entsprechende private Ausgaben reicht zur Dokumentation aus.
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG
GEHALTSUMWANDLUNG
Bikeleasing
bis zu 40 % Ersparnis
Der Mitarbeiter least ein hochwertiges Dienstrad über Gehaltsumwandlung. Der geldwerte Vorteil wird mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert. Durch die Umwandlung sinkt das steuerpflichtige Bruttogehalt, was zu einer Steuer- und SV-Ersparnis von ca. 30–40 % gegenüber einem Privatkauf führt.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG
GEHALTSUMWANDLUNG
Betriebliche Altersvorsorge
bis ca. 50 % Förderquote
Der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Bruttogehalts in eine Rentenvorsorge um. Der Staat fördert dies durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Zusätzlich leistet der Arbeitgeber einen verpflichtenden Zuschuss von 15 %. Eine effiziente Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und gleichzeitig das heutige Netto zu optimieren.
§ 3 Nr. 63 EStG / § 1a BetrAVG
GEPLANT 2026
Krisenbonus 2026
1.000 € einmalig
Neuer steuer- und sozialversicherungsfreier Einmalbetrag von bis zu 1.000 €, analog zur Inflationsausgleichsprämie der Vorjahre. Die Auszahlung ist freiwillig, kann in Teilbeträgen erfolgen und ist nach aktuellem Stand bis zum 30.06.2027 möglich. Wichtig: Die Zahlung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (keine Gehaltsumwandlung).
§ 3 Nr. 11c EStG (geplant / i. d. F. des Entlastungsgesetzes 2026)
Benjamin Arndt
LL.B. Steuer- und Wirtschaftsrecht / Geschäftsführer der Arndt Consulting GmbH
Mit Arndt Consulting verfolge ich einen klaren Anspruch: kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Bereich zugänglich zu machen, der sonst zwischen Steuerberater, Lohnbuchhaltung und HR oft unbearbeitet bleibt — die strategische Optimierung von Vergütung, Benefits und Arbeitgeber-Marke.
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Steuer- und Wirtschaftsrecht berate ich heute Inhaber und Geschäftsführer aus dem Gesundheitswesen, IT, dem Handwerk und der Dienstleistungsbranche.
Mein Fokus liegt auf den drei Hebeln, die unmittelbar auf das Personalfundament eines Betriebs wirken: bestehende Mitarbeiter binden, neue Mitarbeiter gewinnen und Lohnnebenkosten kontrollieren.
Meine Kunden schätzen den pragmatischen Ansatz: keine Konzept-PDFs, sondern Systeme, die im Tagesgeschäft funktionieren. Keine Theorie, sondern messbare Ergebnisse — von erfolgreich gebundenen Mitarbeitern bis hin zu konkreten Bewerbern, die den Weg ins Unternehmen finden.
„Ein Lohnkonzept ist erst dann gut, wenn es wirtschaftlich stark und rechtlich sauber ist.“
Fokussiert auf den etablierten Mittelstand
Unser Anforderungsprofil für eine Zusammenarbeit.
Unsere Expertise entfaltet ihre volle Wirkung in Unternehmen zwischen 5 und 50 Mitarbeitern, die bereits über professionelle Strukturen verfügen und ihre Vergütung rechtssicher optimieren wollen. Wir verstehen uns als Partner für Unternehmer, die echte Mehrwerte schaffen wollen – für die Firma und die Belegschaft.
Ein offenes Wort: Wir sind nicht die richtigen Partner für "Bastel-Lösungen", aggressive Steuersparmodelle oder Grauzonen. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis klarer Gesetze und 100%iger Dokumentation. Wer "kreative Buchführung" sucht, ist bei uns falsch. Wer Sicherheit und System sucht, ist hier richtig.
Drei Phasen. Ein Ergebnis.
Sie bekommen kein Konzept-PDF, das in der Schublade verstaubt. Wir setzen das System auf, führen es ein und kümmern uns um den laufenden Betrieb.
1
Check-up
Analyse & Strategie
Gemeinsames Discovery-Gespräch, Auswertung der Mitarbeiterstruktur (Voll-/Teilzeit/Minijob), Zieldefinition: Welche Benefits passen zu Ihrer Belegschaft und Ihrem Budget?
2
Einrichtung
Einführung & Onboarding
Aufsetzen der digitalen Benefits-Plattform, Anlage der Mitarbeiter, Kommunikation an die Belegschaft, Abstimmung mit Ihrem Steuerberater zur Lohnabrechnung.
3
Autopilot
Laufender Betrieb
Monatliche Abwicklung, Reporting, Schnittstelle zum Steuerberater, Support für Ihre Mitarbeiter, Anpassung bei neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.